1.) Der „ZoomNow“ wird in fünf Kategorien vergeben:
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Natur und Tourismus
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Sport und Freizeit
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Musik und Events
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Wirtschaft, Bildung, Soziales
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Fiktion (z. B. Kurz-Spielfilm, Kurz-Krimi, Komödie o. Ä.)
2.) Vorgaben
- In die Bewertung kommen ausschließlich Kurzfilme. Die maximale Länge sollte 10 Minuten betragen, optimal sind Kurzfilme mit einer Länge zwischen 60 und 180 Sekunden. Die Länge hängt allerdings vielfach vom Inhalt bzw. von der Kategorie ab (Filmbeiträge in der Kategorie „Fiktion“ sind zum Beispiel in der Regel länger als Kurzbeiträge in Spot-Form, etwas aus der Kategorie „Musik und Events“).
- Der Film muss einen Bezug zu Ahaus oder Ahaus und Umgebung haben. Dabei sollte Ahaus mit einem möglichst positiven Image erscheinen.
- Inhaltlich gibt es keine weiteren Vorgaben: Die Filme können witzig oder spannend, unterhaltsam oder nachdenklich sein, sie können als Spot oder „Mini-Spielfilm“, als Imagefilm oder als Trailer gestaltet sein.
3.) Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt ist jedermann, ob Amateur-, Hobby- oder Profifilmer, ob als „Einzelkämpfer“ oder in der Gruppe (zum Beispiel Film-AGs). Ebenso wichtig wie die filmische Qualität ist auch die Kreativität, sodass auch Amateure mit einer relativ einfachen Ausstattung gleiche Chancen haben.
- Die Filme müssen bei Youtube hochgeladen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Einreichung auf einem Datenträger (zum Beispiel DVD) gestattet.
- Seine Teilnahme meldet man mit einer E-Mail an marketing(at)ahaus.de an. In dieser Mail enthalten sind Name und Kontaktdaten des Teilnehmers, eine Kurz-Info zum Film-Inhalt, Link zum Film auf Youtube sowie die Erklärung, dass der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen voll und ganz akzeptiert.
- Einsendeschluss: 1. Oktober. Die Gewinner werden im Rahmen einer Pressekonferenz Mitte Oktober bekanntgegeben.
- Jury: Eine Jury bewertet die eingereichten Beiträge und ermittelt die Preisträger.
- Preise: Der Gewinner jeder Kategorie erhält einen Ahaus-Gutschein im Wert von 50 Euro.
- Publikations-, Verwertungs- und Urheberrecht:
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Das Urheberrecht bleibt selbstverständlich unangetastet. Alle eingereichten Filme bleiben geistiges Eigentum der Teilnehmer.
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Der Wettbewerbsteilnehmer überträgt dem Veranstalter (Ahaus Marketing & Touristik GmbH, AMT) mit der Einreichung des Beitrages das nicht exklusive, zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkte Recht, die hochgeladenen Filme honorarfrei auf den Plattformen und auf Veranstaltungen öffentlich und ohne Einschränkung abzuspielen. Das Recht, das Filmmaterial über Internetseiten von Partnern (auch als eingebettete Dateien) als Ganzes oder auch in Teilen sowie zu Werbezwecken von AMT in beliebiger Form und in allen Medien und Kanälen zu nutzen, ist mit eingeräumt
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Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert der Teilnehmer, dass er über alle Rechte an den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen verfügt, die ihn dazu berechtigen, die Filme zu veröffentlichen. Ferner versichert er, dass die hochgeladenen Bilder frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. der Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf § 22 KUG. Falls in dem Film Personen zu erkennen sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Filme veröffentlicht werden. Der Nutzer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Der Teilnehmer stellt AMT von allen Ansprüchen frei für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen sollten. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten eines etwaigen Rechtsbeistands.