Anliegen A-Z: Wohnberechtigungsschein (WBS) und Wohnungsbauförderung
Beschreibung
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.
Der Anspruch auf Erteilung eines WBS ist einkommensabhängig.
Formulare
Mit dem Klick auf eines der folgenden Formulare verlassen Sie die Seite der Stadt Ahaus und öffnen eine PDF-Datei auf dem Form-solutions-Server.
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)