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Leistungen A-Z: Bauberatung (planungsrechtlich)

Beschreibung

Wenn Sie ein Grundstück baulich oder sonstig Nutzen oder eine bestehende Nutzung ändern oder erweitern wollen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Vorhaben unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.

Maßgeblich für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens ist der Bebauungsplan oder, soweit ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist, die Planersatzvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB). Darüber hinaus sind in bestimmten Gebieten besondere örtliche Bauvorschriften zu beachten. Hierzu zählt z. B. die Gestaltungssatzung Innenstadt.

Der Fachbereich Stadtplanung berät in städtebaulichen, planungsrechtlichen und baugestalterischen Angelegenheiten.

Die Bebauungspläne werden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Alle Bebauungspläne mit Rechtskraft ab Mitte 1999 können ergänzend im Internet eingesehen werden.



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