Das Archiv stellt Archivalien aus den folgenden historischen Verwaltungszugehörigkeiten zur Nutzung zur Verfügung:
Personenstandsbücher
nach den Rechtsgrundlagen des Personenstandsgesetzes (PStG), wonach folgende Regelungen zur Übernahme der Personenstandsbücher gelten:
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister werden nach 80 Jahren, Geburtsregister nach 110 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren nicht mehr vom Standesamt fortgeführt, sondern als Archivgut nach den Regelungen des Archivgesetztes NWR im städtischen Archiv aufbewahrt und zugänglich gemacht.
Darüber hinaus stehen zur Nutzung zur Verfügung:
Die Nutzung des Archivs ist kostenfrei.
Sollte auf Wunsch eines Nutzers die Recherche durch Archivmitarbeiter durchgeführt werden, kostet dies pro angefangener halber Stunde 15 €.
Gebühren
Die Nutzung des Archivs ist kostenfrei.
Sollte auf Wunsch eines Nutzers die Recherche durch Archivmitarbeiter durchgeführt werden, kostet dies pro angefangener halber Stunde 15 €.
Fotokopien kosten: