Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, die auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird.
Im Kreis Borken nehmen die Betreuung und Vermittlung der Empfänger/innen des sogenannten Arbeitslosengeldes II die Städte und Gemeinden war. Die Anlaufstelle für alle Leistungen nach den Vorschriften des SGB II heißt Jobcenter.
Der Service für Arbeitslosengeld II – Bezieher/innen umfasst:
Bitte beachten Sie:
Die Annahme von Erstanträgen auf Arbeitslosengeld II erfolgt ausschließlich nachmittags und nach Terminvereinbarung.
Weitere Informationen, Antragsvordrucke, etc. auch unter