
Am 14. März 2012 hat sich das NRW-Parlament vorzeitig aufgelöst. Der Anlass: Die rot-grüne Landesregierung hatte bei einer Abstimmung über einen Einzelplan des von ihr eingebrachten Haushalts 2012 keine Mehrheit erhalten.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmten für den Haushalt, die Fraktionen von CDU, FDP und DIE LINKE dagegen.
Ca. 13,2 Millionen wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen sind nun aufgerufen, mindestens 181 Abgeordnete per Neuwahl in den nordrhein-westfälischen Landtag zu wählen.
Die Wahl findet am Sonntag, 13. Mai 2012 statt. In Ahaus sind insgesamt 28.458 Bürgerinnen und Bürger in 21 Stimmbezirken wahlberechtigt. Insgesamt 507 junge Bürgerinnen und Bürger gehen das erste Mal zur Wahlurne. Für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag, aber auch bereits im Vorfeld, werden 170 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Stadtverwaltung Ahaus
Büro des Bürgermeisters
Wahlamt
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Tel.: 02561/72-110 (Herr Leuker)
Tel.: 02561/72-111 (Herr Wellers)
Fax: 02561/72-100
eMail: wahlamt@ahaus.de
Mo.-Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo.-Do. 14:30 - 16:30 Uhr
Wann wird gewählt?
Am 13. Mai 2012 findet die Wahl zum Landtag statt. Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Ahaus befindet sich im Wahlkreis 78 (Borken II).
Wer darf wählen?
Gesetzliche Grundlage für die Wahlberechtigung, bzw. Wählbarkeit ist das Landeswahlgesetz NRW, siehe hier: LWahlG NRW
Wahlberechtigt ist demnach, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 13.05.1994 geboren ist
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (27.04.2012) in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat
und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Ahaus erhalten bis zum 22.04.2012 ihre Wahlbenachrichtigungskarte, aus der hervorgeht in welchem Wahllokal gewählt werden muss. Wer diese Karte bis zu diesem Tag nicht erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Klärung dieser Angelegenheit mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Wahlberechtigte, die in dem Zeitraum vom 09. April bis 22. April 2012 ihre Hauptwohnung innerhalb des Landes NRW verlegen, haben die Möglichkeit, in dieser Zeit bei der Zuzugsgemeinde einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Verlegen Wahlberechtigte in dem Zeitraum vom 23. bis 27. April 2012 ihre Hauptwohnung innerhalb des Landes NRW können sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde eingetragen werden.
Wo muss ich wählen?
Ahaus ist in insgesamt 21 Stimmbezirke unterteilt. Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte können Sie entnehmen in welchem Stimmbezirk Ihre Wohnanschrift liegt und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgegeben können. Zusätzlich finden Sie -hier- eine entsprechende Übersicht.
Wie wird gewählt?
Hier können Sie sich vorab beireits über den Musterstimmzettel informieren.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Stimmenmehrheit). Insgesamt werden so 128 Mitglieder des neuen Landtags gewählt.
Im Wahlkreis 78 (Borken II) stellen sich folgende Direktbewerber zur Wahl:
nähere Infos zu den Direktkandidaten finden Sie -hier-
Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Die Zweitstimme ist – vorbehaltlich der sich aus dem Landeswahlgesetz ergebenden Abweichungen (z.B. Überhangmandate) – ausschlaggebend für die Sitzverteilung bzw. die Zahl der Sitze für die Parteien im Landtag.
Über die Zweitstimme werden mindestens 53 Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den landesweit gültig abgegebenen Stimmen in den neuen Landtag gewählt.
Ich habe am Wahltag keine Zeit, wie kann ich per Briefwahl wählen?
Wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk oder per Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie hierfür einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist ein Antrag. Hierfür findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein entsprechender Vordruck, den Sie ausgefüllt beim Wahlamt/ Briefwahlbüro abgeben oder im frankierten Umschlag an die o.g. Adresse absenden.
Weitere Informationen hierzu finden sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Das Briefwahlbüro ist noch bis zum 11. Mai, 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 11. Mai 2012, 18:00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltage, 13. Mai 2012, 15:00 Uhr entgegengenommen. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Briefwahlunterlagen sollten so frühzeitig an das Wahlamt/ Briefwahlbüro zurückgesandt werden, dass die Unterlagen bis spätestens 13. Mai 2012, 18.00 Uhr hier eingehen.
Die Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag, 13. Mai 2012, 18:00 Uhr in den hauseigenen Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Weitere Informationen zur anstehenden Landtagswahl finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW sowie der Landeswahlleiterin NRW:
http://www.wahlergebnisse.nrw.de/
Das Briefwahlbüro ist
ab Dienstag, 24.04.2012
von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sie finden es im Rathaus,
1. Etage, Raum 116.
Der Präsident des Landtags NRW hat speziell zur Landtagswahl eine aktuelle Broschüre herausgegeben und als Download zur Verfügung gestellt:
Broschüre (pdf, ca. 6 MB)
Broschüre (E-Book)
Eine Übersicht über die Direktkandidaten im Ahauser Wahlkreis 78 (Borken II) finden Sie
-hier- (pdf, ca. 105 KB)
Eine Übersicht, in welchem Stimmbezirk Ihre Wohn-
anschrift liegt finden Sie
Informationen zu vergangenen Kommunal-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen finden Sie unter
Rathaus/Politik/Wahlen