
Die Stadt Ahaus hat bislang keine gesonderte Regenwassergebühr erhoben. Vielmehr wurden die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und die Kosten der Regenwasserbeseitigung einheitlich über die Abwassergebühr auf der Grundlage des Frischwasser-Maßstabes (Frischwasser = Abwasser) abgerechnet. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: 9 A 3648/04) nun entschieden, dass jede Stadt in Nordrhein-Westfalen die Kosten der Regenwasserbeseitigung über eine gesonderte Regenwassergebühr abrechnen muss. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung am 13. Mai 2008 bestätigt (Az.: 9 B19.08). In Befolgung der Rechtsprechung muss jetzt eine gesonderte Regenwassergebühr eingeführt werden.
Sie werden sich jetzt sicherlich die Frage stellen: „Was bedeutet das für mich? Muss ich jetzt mehr oder weniger bezahlen?“
Es kann zurzeit auf Folgendes hingewiesen werden: Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden zukünftig anders verteilt. Durch die Einführung der Regenwassergebühr werden die Kosten der Regenwasserbeseitigung nach der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von welcher Niederschlagswasser (Regenwasser) leitungsgebunden oder oberflächlich in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet wird, auf die Grundstücke umgelegt. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab (Frischwasser = Abwasser) erhoben. Diese wird zukünftig niedriger ausfallen, weil die Kosten der Regenwasserbeseitigung künftig durch die gesonderte Abrechnung darin nicht mehr enthalten sind.
Inwieweit sich für Sie Auswirkungen ergeben, ist davon abhängig, in welcher Größe Ihr Grundstück bebaute und/oder befestigte Flächen aufweist, von denen das Niederschlagswasser in den städtischen Kanal abgeleitet wird.
Bevor eine gesonderte Regenwassergebühr kalkuliert und erhoben werden kann, müssen zunächst die bebauten und/oder befestigten sowie in den städtischen Kanal abflusswirksamen Flächen auf den einzelnen Grundstücken ermittelt werden. Es ist vorgesehen, für Rasengittersteine, Rasenfugensteine und Öko-Pflaster mit entsprechenden Nachweisen sowie für Dachbegrünungen und Regenwassernutzungsanlagen in angemessener Größe einen Gebührenabschlag zu berechnen. Geben Sie bitte hierzu detaillierte Informationen in dem Fragebogen an. Der Rat der Stadt Ahaus wird hierüber zu entscheiden haben.
Der Fragebogen mit Lageplan, der im September verschickte wurde, enthält bereits die von der Stadt ermittelten Flächenangaben. Diese sind durch eine Befliegung mit einer anschließenden digitalen Auswertung der Luftbilder ermittelt worden. Sollten diese Flächen nicht richtig ermittelt oder zusätzliche befestigte Flächen an den Regenwasserkanal angeschlossen oder befestigte Flächen nicht abflusswirksam sein, senden Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen bis zum 26.09.2008 an die Stadt Ahaus, Fachbereich Tiefbau und Entsorgung, zurück. Sie können den Erhebungsbogen auch online ausfüllen.
Besonderheiten der befestigten Flächen können ebenfalls mit dem Fragebogen beschrieben werden. Sollten wir bis Ablauf dieser Frist von Ihnen keine Antwort erhalten, werden die festgestellten bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Flächen als abflusswirksam betrachtet und für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr entsprechend der Satzungsregelung herangezogen.
Falls Sie Fragen zum Ausfüllen des Ermittlungsbogens haben, können Sie sich an den telefonischen Auskunftsdienst unter folgender Rufnummer wenden: (0 25 61) 72243, 72244 oder 72493. Die Stadt Ahaus wird bei dieser Aktion von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW rechtlich unterstützt, die am 14. Oktober 2008, in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr im Zimmer 116 (Tel.: (0 25 61) 72222), ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung stehen wird.